Energiegesetz und Heizungsersatz im Kanton Bern
Wollen Sie Ihre in die Jahre gekommene Ölheizung ersetzen oder heizen Sie Ihr Wasser mit einem zentralen Elektroboiler auf? Dann gilt es, das Kantonale Energiegesetz zu beachten. Dieses hat zum Ziel, den Energieverbrauch zu reduzieren und erneuerbare Energien verstärkt zu nutzen. Ebenso soll die Gesetzgebung zu einem Rückgang des CO2-Ausstosses führen. Vorneweg: das Kantonale Energiegesetz verbannt weder Öl- noch Gasheizungen vollständig, denn sie können unter Auflagen ersetzt werden. Und selbst wenn zentrale Elektroboiler in den nächsten knapp 20 Jahren ausgetauscht werden müssen, gilt auch hier: «keine Regel ohne Ausnahme»!
Einfach möglich – der Heizungsersatz mit alternativen Heizsystemen
Grundsätzlich muss, gemäss Gesetzgeber, jeder Ersatz einer Heizung gemeldet werden. Die Meldung muss in der Regel vor Baubeginn der neuen Heizung erledigt werden. Je nach Alter des Gebäudes ist eine Meldung mit oder ohne Nachweis von Anforderungen notwendig. Ist eine Immobilie jünger als 20 Jahre, kann die Meldung ohne Nachweis von Anforderungen erfolgen. Eine Meldung ohne Nachweis von Anforderungen ist auch bei älteren Objekten möglich. Dies ist dann der Fall, wenn ein Wechsel auf ein Heizsystem mit erneuerbaren Energieträgern stattfindet. Somit können insbesondere Wärmepumpen verschiedener Art oder Holzfeuerungssysteme eine alte Ölheizung ohne Anforderungsnachweis ersetzen.
Ölheizung mit Ölheizung ersetzen – nicht ohne zusätzliche Anforderungen
Entscheidet man sich trotzdem für den Heizungsersatz durch eine Öl- oder Gasheizung, dann ist dies nicht möglich, ohne definierte Anforderungen vom Gesetzgeber zu erfüllen. Hierbei bestehen verschiedene Möglichkeiten. So kann eine neue Ölheizung eine alte, mit nicht erneuerbaren Energien betriebene, Heizung ersetzen, falls die Immobilie gut gedämmt ist. Daher ist beispielsweise ein Gebäudeenergieausweis der Kantone, der mindestens die Gesamtenergieeffizienzklasse D bescheinigt, oder ein gültiges Minergie-Zertifikat hilfreich. Ebenso sieht der Kanton Bern 12 Standardlösungen zur Verbesserung der Energieeffizienz vor. Fehlt etwa das Minergie-Zertifikat, dann muss beispielsweise ein Fensterersatz oder eine Wärmedämmung von Fassaden und/oder Dach fachgerecht ausgeführt werden. Unter Erfüllung derartiger Anforderungen lässt sich dann die alte Ölheizung mit einer neuen Ölheizung austauschen. So betrachtet dürften Öl- und Gasheizungen noch eine Weile in Betrieb sein.
Elektroboiler laufen nicht mehr ewig
Im Zusammenhang mit dem Kantonalen Energiegesetz sind die Tage von bestehenden zentralen Elektroboilern in Wohnbauten gezählt. Sie müssen bis spätestens am 31.12.2043 ausgewechselt werden. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Denn sobald der Boiler mit mindestens 50 % erneuerbarem und selbst produziertem Strom betrieben wird, gilt aktuell die Ersatzpflicht nicht mehr.
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Simon Krieg
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